Unser Elternbeirat
Aufgaben des Elternbeirats
Die wichtigste Aufgabe des Elternbeirates besteht in der Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigt der Elternbeirat Ihre Anregungen, liebe Eltern.
Weitere wichtige Aufgaben sehen wir darin, Belange von allgemeinem schulischen Interesse zu vertreten, an der Gestaltung des Schulalltags mitzuwirken und die Unterstützung von Schulprojekten mitzugestalten.
In den Sitzungen diskutieren wir gemeinsam mit der Schulleitung alle Themen, die das Schulleben betreffen und bei denen wir uns als Elternbeirat gefordert sehen. Für Themen, die ohne Schulleitung besprochen werden sollen, gibt es einen eigenen Sitzungsteil.
Daneben organisiert der Elternbeirat die Verpflegung am Schulfest und an den Elternsprechabenden. Herzlichen Dank an dieser Stelle den fleißigen Helfern auch außerhalb des Elternbeirates.
Ebenso versuchen wir Schülern, deren Eltern nicht im ausreichenden Maße über Geldmittel verfügen, die Teilnahme an einer Klassenfahrt oder Skifreizeit zu ermöglichen.
Bezuschussung
Um einen Zuschuss für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt zu genehmigen, füllen Sie bitte den beigefügten Antrag aus und leiten diesen über den Klassenleiter an den Elternbeirat weiter. Je früher der Antrag eingereicht wird, umso rechtzeitiger kann der Zuschuss erteilt werden. Da wir zu einem sorgfältigen Umgang mit den uns überlassenen Spendengeldern verpflichtet sind, bitten wir um genaue Angaben, um die finanzielle Situation der Familie nachvollziehbar zu machen.
"Deshalb fügen Sie Ihrem Antrag bitte unbedingt Bescheide über Ihre aktuelle Einkommenssituation bei. Der Antrag kann sonst leider nicht bewilligt werden. Die Angaben werden streng vertraulich behandelt."
Zuschüsse des Elternbeirats sind keine Pflichtleistungen, sondern freiwillige Unterstützungen aus Spendenmitteln. Sie können nur nachrangig vergeben werden, wenn für die Bezuschussung aus Mitteln der Kommune oder des Landkreises kein Rechtsanspruch besteht. Die Bezuschussung von Schulfahrten von Schülern aus einkommensschwachen Familien mit Anspruch auf Sozialhilfe ist eine Pflichtleistung der Sozialämter bzw. der örtlichen Sozialhilfeträger (SGB XII §31). Es wird Hilfe in Höhe der verpflichtend anfallenden Kosten gewährt. Dasselbe gilt auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Hier ist die zuständige Agentur für Arbeit zur Übernahme der Kosten verpflichtet (SGB II §23, Abs.3). Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung vor Antritt der Fahrt. Der (formlose) Antrag sollte also sofort gestellt werden, wenn der Lehrer Termin und Kosten bekanntgegeben hat.
Glockenberg 33
96450 Coburg
Telefon: 09561/89 46 00
E-Mail: verwaltung@rs1.coburg.de